Annahme & Entsorgung
bodenaushub
Annahme von unbelastetem und sortenreinem Aushub.
Vor der Annahme benötigen wir Ihre Verantwortliche Erklärung, daß der Aushub unbelastet ist.
Betonaufbruch
Beton-
aufbruch
Annahme von Betonaufbruch in folgenden Klassifizierungen:
- Beton ohne Armierung, Kantenlänge kleiner 60 cm
- Beton ohne Armierung, Kantenlänge 60 – 120 cm
- Beton ohne Armierung, Kantenlänge größer 120 cm
- Stahlbeton, Kantenlänge kleiner 40 cm
- Stahlbeton, Kantenlänge 40-80 cm
- Stahlbeton, Kantenlänge größer 80 cm
- Beton mit hohem Sand-/Bodenanteil
asphaltaufbruch
asphalt-
aufbruch
Annahme von TEERFREIEN Asphaltaufbruch in folgenden Klassifizierungen:
- Asphaltaufbruch, Kantenlänge bis 60 cm
- Asphaltaufbruch, Kantenlänge größer 60 cm
- Asphaltaufbruch mit hohem Sandanteil
Wir bitten um Verständnis, dass bereits bei dem Verdacht auf Teeranteile im Aufbruch keine Annahme erfolgt!
Teerhaltiger Straßenaufbruch ist „gefährlicher Abfall“ und darf nur bei speziell genehmigten Verwertungsanlagen entsorgt werden. Unser Betrieb verfügt über eine Transportgenehmigung für „gefährliche Abfälle“, hierzu erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Bitte fragen Sie uns an.
bauschutt
Annahme von sortenreinem Bauschutt, wie Fliesen, Ziegel, Keramik, Tonrohre, Mauersteine.
Wenn Bauschutt mit Müll, Holz, Kunststoffen, Rigips, Tapeten, Kabel etc. vermischt wird, erhöhen sich die Entsorgungskosten, da diese Fremdstoffe wieder aussortiert werden müssen.
Auf unserem Betriebsgelände können wir keinen mit Fremdstoffen verunreinigten Bauschutt annehmen.
grünschnitt und gehölze
Annahme von kompostierbaren Abfällen
Stammholz darf bis max. 30 cm Durchmesser enthalten sein